Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Planung, den Bau, die Sanierung und die Inbetriebnahme von Schwimmbädern sowie damit verbundene Leistungen zwischen Nordpool Berlin (nachfolgend „wir” oder „Auftragnehmer”) und unseren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber”).
§ 1 Geltungsbereich
(1) Unseren Angeboten, Leistungen und Verträgen liegen ausschließlich diese AGB
zugrunde. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann
Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch
ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch
Beginn der Ausführung zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die
schriftliche Auftragsbestätigung sowie das zugehörige Angebot.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle
Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer,
sofern nicht anders ausgewiesen.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, angemessene
Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig,
sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen
Verzugsregelungen.
§ 4 Leistungsumfang und Ausführung
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und der
Auftragsbestätigung. Technisch und gestalterisch sinnvolle Abweichungen, die den
Wert und die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
(2) Wir führen unsere Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik aus.
(3) Geringfügige, materialbedingte Abweichungen in Farbe, Struktur und Maß
gegenüber Mustern oder Abbildungen sind kein Mangel.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle rechtzeitig zugänglich und
für die Ausführung geeignet ist. Erforderliche Anschlüsse (insbesondere Wasser und
Strom) sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bauseits bereitzustellen.
(2) Der Auftraggeber ist für das Vorliegen etwaiger behördlicher Genehmigungen
verantwortlich, sofern diese nicht ausdrücklich von uns übernommen wurden.
(3) Der Auftraggeber benennt zutreffend den Verlauf vorhandener Leitungen und
Versorgungswege im Baubereich. Für Schäden infolge unzutreffender oder fehlender
Angaben haften wir nicht.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, können hierdurch
bedingte Mehraufwände und Verzögerungen gesondert berechnet werden.
§ 6 Termine und Fristen
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als
verbindlich vereinbart wurden.
(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie nicht von uns zu vertretende Umstände
(z. B. Witterung, Lieferengpässe, behördliche Maßnahmen) verlängern vereinbarte
Fristen angemessen.
§ 7 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung
abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Nimmt der Auftraggeber die fertiggestellte Leistung trotz Aufforderung nicht
innerhalb einer angemessenen Frist ab, gilt sie nach Ablauf dieser Frist als
abgenommen. Gleiches gilt bei Ingebrauchnahme.
§ 8 Gewährleistung / Mängelansprüche
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche. Für Bauwerke und Leistungen, deren
Erfolg in der Herstellung oder Erneuerung eines Bauwerks besteht, beträgt die
Verjährungsfrist fünf Jahre ab Abnahme.
(2) Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen und
uns Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
(3) Natürliche Abnutzung sowie Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung,
unterlassener Wartung oder fehlerhafter Wasserpflege durch den Auftraggeber sind von
der Gewährleistung ausgenommen.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber
regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum, soweit sie nicht durch festen Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und
bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben
sich aus der Widerrufsbelehrung, die wir Verbrauchern vor Vertragsschluss gesondert
zur Verfügung stellen.
(2) Auf Wunsch des Verbrauchers können wir mit der Ausführung der Leistung bereits
vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. In diesem Fall hat der Verbraucher im Fall
des Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten.
§ 12 Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand unser
Geschäftssitz.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Mai 2026
