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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Planung, den Bau, die Sanierung und die Inbetriebnahme von Schwimmbädern sowie damit verbundene Leistungen zwischen Nordpool Berlin (nachfolgend „wir” oder „Auftragnehmer”) und unseren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber”).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Unseren Angeboten, Leistungen und Verträgen liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die schriftliche Auftragsbestätigung sowie das zugehörige Angebot.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

§ 4 Leistungsumfang und Ausführung

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Technisch und gestalterisch sinnvolle Abweichungen, die den Wert und die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
(2) Wir führen unsere Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik aus.
(3) Geringfügige, materialbedingte Abweichungen in Farbe, Struktur und Maß gegenüber Mustern oder Abbildungen sind kein Mangel.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle rechtzeitig zugänglich und für die Ausführung geeignet ist. Erforderliche Anschlüsse (insbesondere Wasser und Strom) sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bauseits bereitzustellen.
(2) Der Auftraggeber ist für das Vorliegen etwaiger behördlicher Genehmigungen verantwortlich, sofern diese nicht ausdrücklich von uns übernommen wurden.
(3) Der Auftraggeber benennt zutreffend den Verlauf vorhandener Leitungen und Versorgungswege im Baubereich. Für Schäden infolge unzutreffender oder fehlender Angaben haften wir nicht.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, können hierdurch bedingte Mehraufwände und Verzögerungen gesondert berechnet werden.

§ 6 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie nicht von uns zu vertretende Umstände (z. B. Witterung, Lieferengpässe, behördliche Maßnahmen) verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

§ 7 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Nimmt der Auftraggeber die fertiggestellte Leistung trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, gilt sie nach Ablauf dieser Frist als abgenommen. Gleiches gilt bei Ingebrauchnahme.

§ 8 Gewährleistung / Mängelansprüche

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche. Für Bauwerke und Leistungen, deren Erfolg in der Herstellung oder Erneuerung eines Bauwerks besteht, beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre ab Abnahme.
(2) Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen und uns Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
(3) Natürliche Abnutzung sowie Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, unterlassener Wartung oder fehlerhafter Wasserpflege durch den Auftraggeber sind von der Gewährleistung ausgenommen.

§ 9 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum, soweit sie nicht durch festen Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die wir Verbrauchern vor Vertragsschluss gesondert zur Verfügung stellen.
(2) Auf Wunsch des Verbrauchers können wir mit der Ausführung der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. In diesem Fall hat der Verbraucher im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten.

§ 12 Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Mai 2026

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